Das Sachverständigenbüro Helmut Pawlik ist Ihr servicebewusster und fachkompetenter Partner.
Gemeinsam mit unserem Kunden erreichen wir dabei die gesetzten Ziele, egal ob es sich um eine Hauptuntersuchung, die Bestimmung der Schadenshöhe nach einem Unfall oder die Prüfung der Erfüllung passender Arbeitssicherheitsstandards handelt. Viele Jahre Praxis machen uns zu Ihrem vertrauensvollen Partner.
Hauptuntersuchung
Abgelaufen
Geprüft wird nahezu alles, was über einen Motor und eine Zulassung verfügt – unabhängig davon, ob es sich um Gebrauchsfahrzeuge oder um Garagenschätze aus der Jung- und Oldtimersammlung handelt. Von den Prüfingenieuren werden aber auch die gesetzlichen Untersuchungen für Nutzfahrzeuge durchgeführt sowie deren Technik und angrenzende Rechtsgebiete geprüft. Das Prüfbüro nimmt dabei alles genauestens unter die Lupe – egal ob landwirtschaftliche Zugmaschine, Fernverkehrssattelzug oder (Reise-)Omnibus. Doch damit nicht genug: Auch Motorräder und alle damit verbundenen Sonderformen wie Quad, Trike und Beiwagengespanne werden von den Prüfingenieuren bei der „TÜV Prüfung“ akkurat kontrolliert.
Unfallgutachten / Schadengutachten
Abgelaufen
Ob Unfall oder sonstige Beschädigung, wir bemessen und begründen den Schaden für ein Haftpflichtgutachten.
Sind Sie der Geschädigte, so haben Sie Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter. Im Falle eines Unfalls trägt die Kosten dabei in der Regel der Verursacher. Sie tragen diese Kosten in Teilen nur mit, wenn Ihnen eine Teilschuld zugeschrieben wird.
Wird zum Beispiel bei einem Unfall eine gewisse Schadenshöhe überschritten, so wird die Versicherung des Schädigers einen eigenen Gutachter stellen. Oft wird dabei natürlich der Schadenswert möglichst gering und damit auch unangemessen angesetzt. Sie werden dabei auch gerne gefragt ob Sie den Gutachter als einzigen Gutachter im Verfahren anerkennen wollen – tun sie das nicht. Sie haben, auch wenn die gegnerische Seite schon einen Gutachter beauftragt hat, immer das Recht einen Eigenen zu beauftragen.
Wir sind als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige dabei Ihre erste Wahl und kümmern uns um die objektive Schadensermittlung.
§ 23 Gutachten zum Erhalt des Fahrzeugstatus "Historisches Fahrzeug"
Abgelaufen
Um ein H-Kennzeichen und die entsprechende Eintragung im Fahrzeugschein zu bekommen, muss das Fahrzeug neben einer gültigen Hauptuntersuchung ein Oldtimer-Gutachten nach §23 StVZO vorweisen können.
Hierbei zählt nicht nur das Fahrzeugalter (Minimum 30 Jahre) sondern gleichfalls die Frage ob es sich um ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ handelt. Wichtig ist hierfür, dass die Hauptgruppen des Fahrzeugs original und gut erhalten sind. Maßgeblich für die Beurteilung ist an dieser Stelle die "Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimern nach 23 StVZO" des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Zur Beurteilung werden hier verschiedene Attribute herangezogen. Vorab sehen Sie hier eine Übersicht mit Grundlagen deren Einhaltung wichtig ist. Mit einer Begutachtung und der folgenden Bestätigung von uns, steht dem H-Kennzeichen nichts mehr im Wege.
Die Erklärung eines Fahrzeugs zu einem kraftfahrzeugtechnischen Kulturgut durch einen Sachverständigen bedingt:
Einen guten Pflege- und Erhaltungszustand
Es dürfen keine technischen Mängel oder Restschäden (z.B. aus Unfall) vorliegen
Erfolgte Instandsetzungen müssen fachgerecht vorgenommen worden sein
Die wesentlichen Fahrzeugteile müssen sich substanziell im Originalzustand befinden, auch optisch muss das Fahrzeug möglichst nah am Auslieferungszustand sein bzw. Modifizierungen müssen dem damaligen Zeitgeist entsprechen und natürlich zulässig und rechtskonform sein
Was darf davon abweichen?
Natürlich werden viele Fahrzeuge nachlackiert, die Lackierung sollte jedoch ebenfalls zeitgenössisch sein, ebenso eventuelle Beklebungen, Verzierungen oder Zubehör. Beim Lack ist zum Beispiel eine Flip-Flop-Lackierung für ein Fahrzeug Baujahr 1950 nicht angemessen. Der Umbau auf eine Edelstahlauspuffanlage ist zulässig, ebenso natürlich die Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen. Auch der Austausch des Motors ist zulässig soweit die neue Maschine der Baureihe entspricht. Anerkannt werden des Weiteren für die Zeit typische Umbauten die in den ersten 10 Jahren stattgefunden haben (z.B. der damalig erfolgte Umbau eines 911er auf „Flachnase“), die Nachrüstung von Katalysatoren oder der Umbau um das Fahrzeug behindertengerecht bedienbar zu machen.
Gasprüfung bei Wohnmobilen
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Viele Wohnmobile oder Wohnwägen verfügen über Gasanlagen um damit z.B. Heizung, Kühlschrank oder Warmwasserbereitung zu betreiben. Alle zwei Jahre wird hierfür eine Gasprüfung vorgeschrieben um die Betriebssicherheit auf möglichst hohem Level zu halten. Die Gasprüfung hat dabei nach der DIN-Norm (G 607 / DIN EN 1949) zu erfolgen.
Dabei wird sowohl die betriebssichere Verankerung der Flaschen geprüft, als auch untersucht ob die Gasflasche im Falle einer Undichtigkeit das Gas nur nach draußen abgeben kann, also ob der Aufbewahrungsbehälter zum Fahrzeuginneren dicht ist. Die Öffnung nach draußen muss dabei 100cm2 betragen, die Flasche(n) oben und unten fest verzurrt sein sowie nicht jeweils größer als 11 kg Füllvolumen besitzen.
Ebenfalls wird mittels Dichtigkeitsprüfgerät die Dichtigkeit des Systems getestet, dabei auch die Ventile und Dichtungen im System.
Die auszustellende Prüfbescheinigung ist vielerorts Voraussetzung um z.B. Campingplätze benutzen zu können.
Eintragungen gemäß §19.3 StVZO
Abgelaufen
Wir nehmen Eintragungen gemäß §19.3 StVZO vor. Informieren Sie sich bitte vorab welche Unterlagen Sie für einen An- oder Einbau benötigen. Das verwendete Bauteil muss dabei genau für Ihr Fahrzeug zugelassen sein und auch über entsprechende Prüfzeugnisse oder Teilegenehmigungen verfügen. Dazu zählen:
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für Fahrzeugteile
Teilegutachten (TGA)
Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Nachträge und oder Auszüge aus der Fahrzeuggenehmigung
EG- / ECE-Genehmigung
Alle nicht genau für Ihr Fahrzeug freigegebenen Teile bedürfen einer Einzelabnahme nach §19.2 StVZO. Diese führen wir nicht durch.
Sicherheitsprüfungen für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen
Abgelaufen
Gerne führen wir diese, früher auch als Zwischenuntersuchung oder Bremssonderuntersuchung (BUS), bezeichnete Prüfung durch.
Nachprüfungen
Abgelaufen
Egal ob Ihr Fahrzeug bei uns aufgrund vorliegender Mängel keine Plakette erteilt bekam oder die Erteilung bei TÜV oder Dekra abgelehnt wurde, die erforderliche Nachprüfung kann unter Vorlage des Mängelberichtes bei uns vollzogen und mit Erteilung der Plakette abgeschlossen werden.
Bestätigung 100km/h Fahrzeug-Zug-Kombination
Abgelaufen
Wir bestätigen, ob und ggf. dass Ihr Fahrzeug in seiner Kombination aus Leergewicht und eventuell vorhandenen fahrdynamischen Einrichtungen (z.B. ABS) Ihren Anhänger mit 100km/h ziehen darf.
Feinstaub
Abgelaufen
Gemäß den Herstellerangaben können Sie bei uns die für Ihr Fahrzeug geltende Feinstaubplakette bekommen.
Beratungsdienstleistungen ASiG
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Moderner Arbeitsschutz sorgt für einen reibungslosen Arbeitsablauf, fördert die Gesundheit der Beschäftigten und vermeidet Unfälle. Das Arbeitssicherheitsgesetz fordert die Organisation einer sicherheitstechnischen Betreuung im Unternehmen. Damit Sie vollends Ihrer Arbeit nachgehen können, kümmern wir uns um die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wir bieten Ihnen eine Rundumbetreuung mit langjährigem Erfahrungsschatz und unterstützen Sie bei der Erstellung und Umsetzung Ihres Arbeitssicherheitskonzeptes. Wir helfen Ihnen Rechtssicherheit im Arbeitsschutz herzustellen.
Das leisten wir für Sie:
Unterstützung bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen zur Arbeitssicherheit und Gefährdungslage
Betriebsbegehungen
Planung von Maßnahmen im Arbeitsschutz
Beratung zu Gesetzesanforderungen
Unterstützung bei Sicherheitsunterweisungen
Teilnahme an Arbeitsschutzausschußsitzungen
Durchführung von Unfallanalysen
Unterstützung bei der Dokumentation von Arbeitssicherheitsdokumenten
Modernes Gefahrstoffmanagement.
Datenschutz
Abgelaufen
Wir kümmern uns um Ihre Fragen zum Datenschutz und sorgen für eine rechtskonforme Handhabe.
Der Datenschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen und -gesetzen zuständig. Er berät das Unternehmen und die Mitarbeiter zu Fragen des Datenschutzes. Übernahme der Prüfung und Überwachung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Schulung der Mitarbeiter in Datenschutzfragen.
Sind in einem Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Datenverarbeitung (Erhebung und Nutzung) beschäftigt, muss das Unternehmen laut DSGVO einen Datenschutzbeauftragten benennen.